MeteoSchweiz

Aufgaben und Organisation

Wetterdienstformationen der Luftwaffe
Wetterdienstformationen der Luftwaffe
Armee
Katastrophenhilfe
Lawinendienst
Wetterdienstformationen der Luftwaffe
Wetterdienstformationen der Luftwaffe
Katastrophenhilfe
Lawinendienst
 

Ziel
Versorgung aller interessierten zivilen und militärischen Stellen mit Informationen über das Wetter.

Partner
Ziviler Wetterdienst:
Alle meteorologisch tätigen Bundesstellen, insbesondere
Eidgenössisches Departement des Innern

  • - MeteoSchweiz (Bereiche Wetter, Klima, Unterstützung)
  • - mit wetterdienstlichen Aufgaben beauftragte Bereiche des Schweizerischen Schulrates (u.a. Institut für Atmosphäre und Klima IACETH, Schnee- und Lawinenforschungsinstitut SLF)


Militärischer Wetterdienst:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

  • - Wetterdienstformationen der Luftwaffe
  • - Wetterdienstformationen der Artillerie
  • - Weitere Schnittstellen (Generalstab, armasuisse, Nationale Alarmzentrale)


Aufgaben
Das Wetter beeinflusst praktisch alle Einsätze im Rahmen der Sicherheitskooperation. Abhängigkeiten vom Wetter sind bei der Landwirtschaft, beim Bauwesen, beim Verkehr zu Land, zu Wasser und in der Luft, aber auch bei Technologie- und Naturkatastrophen sowie bei militärischen Operationen offensichtlich.
Generelle Aufgabe des Koordinierten Wetterdienstes ist es deshalb, den Wetterdienst für die zivilen und militärischen Bedürfnisse im Rahmen der Sicherheitskooperation sicherzustellen. Dazu gehören:

  • - Erfassung des aktuellen Wetterzustandes
  • - Sammlung der Wetterdaten, die für die Erstellung der ver-schiedenen Wetterdienstprodukte notwendig sind
  • - Ausarbeitung und gezielte Verbreitung von Wetterberichten, Warnungen und Gefahrenmeldungen u.a.
  • - Andere: klimatologische Produkte und Studien; agrar- und biometeorologische Produkte und Studien; Administration


Verantwortung
Die Lenkungsgruppe Sicherheit sorgt für die Gesamt-Koordination der Koordinierten Bereiche und somit auch des Wetterdienstes im Rahmen der Sicherheitspolitik. Sie legt die Aufgaben fest und überwacht die Tätigkeit der MeteoSchweiz zugunsten des Koordinierten Wetterdienstes.

Normale Lage:
Die MeteoSchweiz ist in Zusammenarbeit mit der Luftwaffe beauftragt, die vorsorglichen Massnahmen zur Sicherstellung des Wetterdienstes im Rahmen der Sicherheitspolitik zu treffen.

Besondere/ausserordentliche Lage:
Im Assistenz-/Aktiven Dienst liegt die Verantwortung für die Koordination und die Durchführung des Wetterdienstes beim Kommando der Luftwaffe. Der Übergang von der zivilen zur militärischen Organisation erfolgt nach Massgabe der momentanen Situation im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.

Funktionsweise

Die nationalen Ausschüsse/Eidg. Kommissionen (der Koordinierten Bereiche) mit ihren jeweiligen Untergruppierungen legen jährlich einen Tätigkeitsbericht vor, der von der Lenkungsgruppe Sicherheit genehmigt wird. Für die organisatorischen Belange und für die interne Kommunikation und Koordination sind die Ausschüsse und Kommissionen selber verantwortlich. Die erweiterte Koordination findet anlässlich von gemeinsamen Konferenzen (Leitung NSK) statt. Die Koordinierten Bereiche erlassen fachtechnische Weisungen und stellen die bereichsinterne Ausbildung sicher.

Organisation
Verantwortlich für die Koordination auf Bundesebene ist die Lenkungsgruppe Sicherheit, der die obersten Linienverantwortlichen der strategisch relevanten Bereiche angehören.
Die Wahrnehmung der Koordination ist besonderen Koordinationsorganen, Eidgenössischen Kommissionen und auch einzelnen Bundesämtern übertragen. In den Koordinationsgremien sind die betroffenen Stellen und Organisationen vertreten.
Die strategische Koordination wird im Rahmen der Sicherheitspolitik auf Stufe Generalsekretariat VBS wahrgenommen.

Leistungen

  • - Allgemeiner Wetterbericht für Medien, Telefon 162 und Internet, Auskunftsdienst METEO 0900
  • - Meteorologische Gefahrenwarnungen je nach Jahreszeit und Bedarf: Starkniederschläge, Glatteis- und Schneefall für Verkehrswege, Waldbrandgefahr, Frost, starke Winde/Sturm usw.
  • - Sonderprodukte für spezielle Benützergruppen, z.B. für das zivile und das militärische Flugwesen, für militärische Kommandostellen und zivile Führungsstäbe usw.


Instrumente/Massnahmen

  • - Einsätze: Angehörige der MeteoSchweiz, Mil Wet D, Art Wet D
  • - Koordinationskonferenzen
  • - Sitzungen, Rapporte, Arbeitsgruppen: vorwiegend mit Teilnehmern der MeteoSchweiz und der LW usw.


Projekte

  • - Verbesserung von Prognosen und Warnungen betreffend möglicher Auswirkungen
  • - Mesoscale Alpine Programm (MAP) - Meteorologen und Hydrologen aus den Alpenstaaten und weiterer Länder versuchen Phänomene wie den Föhn und den Wasserabfluss nach Starkniederschlägen besser zu verstehen.
  • - Erneuerung und Erweiterung des meteorologischen Messnetzes
  • - Kleinere Projekte/Vorhaben gemäss Jahresprogramm


Entstehung und bisherige Entwicklung
Seit dem Zweiten Weltkrieg drängte sich mehr und mehr eine wirkungsvolle Koordination militärischer und ziviler Bereiche auf. Die Konzeption der Gesamtverteidigung 1973 bildete die Grundlage für die Koordinierten Dienste und Fachbereiche. Für die Koordination war bis 1998 die inzwischen aufgelöste Zentralstelle für Gesamtverteidigung als überdepartementale Stabsstelle für Belange der Sicherheitspolitik zuständig. Zwischenzeitlich betreute die Stabsstelle Koordinierte Bereiche und Kantone des GS VBS die Koordinierten Dienste/Bereiche. Heute ist dafür die neue Organisationseinheit "Nationale Sicherheitskooperation" innerhalb der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (SIVEP) im Generalsekretariat VBS verantwortlich.

Zukünftige Entwicklung
Die Koordination im Rahmen der nationalen Sicherheitskooperation zwischen den verschiedenen Partnern wird zunehmend wichtiger, weil vermehrt Absprachen zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen staatlichen und privaten Stellen zu treffen sind. Es ist davon auszugehen, dass sich die Koordinierten Bereiche stärker als bisher mit der horizontalen (Bundesverwaltung) und vertikalen (Bund, Kantone, Gemeinden, private Organisationen) fachspezifischen Kooperation werden beschäftigen müssen. Vor diesem Hintergrund wird zur Zeit von der NSK geprüft, wie die Strukturen der Koordinierten Bereiche zukünftig aussehen müssen, damit diese Kooperationsinstrumente allenfalls in eine modular aufgebaute Einsatzorganisation (für besondere und ausserordentliche Lagen) auf Stufe VBS/Bund eingebaut werden könnten.

Grundlagen

  • - Bericht 2000 über die Sicherheitspolitik der Schweiz
  • - vom 7. Juni 1999
  • - Verordnungen über die Koordinierten Dienste (teilw.)
  • - Teile LOGV / Entwurf MG
  • - Art. 119 Nationale Sicherheitskooperation:


¹ Der Bundesrat sorgt für eine umfassende und flexible Kooperation zwischen der Armee und den Zivilbehörden, die für die Sicherheit im Inland zuständig sind.
² Er koordiniert die zivilen und militärischen Massnahmen für die Prävention und Bekämpfung von Bedrohungen strategischer Bedeutung sowie für die Bewältigung von Katastrophen und anderen Notlagen grossen Ausmasses.
³ Er stellt die Ausbildung und Information sowie die laufende Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen in Zusammen-arbeit mit den Kooperationspartnern sicher.

Verordnung über die Koordination des Wetterdienstes und des Lawinendienstes im Rahmen der Gesamtverteidigung vom 26. Juni 1975

Adresse:
Präsident Ausschuss Koordinierter Bereich Wetter
MeteoSchweiz
Krähbühlstrasse 58
Postfach
CH-8044 Zürich
Telefon +41 44 256 91 11
Telefax +41 44 256 92 78

 

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