1. Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Nutzung der Dienstleistungen von pc_met (sprich: den Bezug von Daten) zwischen dem Kunden und MeteoSchweiz ("MCH") sowie dem Deutschen Wetterdienst ("DWD").
2. Vertragsverhältnisse
Der Kunde steht hierbei sowohl in einem separaten Vertragsverhältnis mit MCH als auch mit dem DWD. MCH und DWD sind somit dem Kunden nur für die von Ihnen jeweils selbst bereitgestellten Dienstleistungen verantwortlich und haften nicht für das Handeln des anderen. Der Vertrag mit MCH unterliegt öffentlichem Recht. Die Nutzung der Software pc_met ist nicht vorliegend, sondern im Software-Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und dem DWD geregelt.
3. Lieferung meteorologischer Dienstleistungen
MCH und der DWD ermächtigen den Kunden, Dienstleistungen gemäss Katalog Datennutzungsvertrag nach Massgabe der folgenden Bedingungen zu beziehen und zu benutzen. MCH und der DWD stellen über den Datenserver pc_met (nachfolgend Ziff. 4) meteorologische Informationen (Standard- und Sonderwettermeldungen, Vorhersagen, Warnungen, Radarübersichten und Satellitenbilder) gemäss Annex 3 des ICAO-Abkommens für Zwecke der Luftfahrt bereit. Die meteorologischen Informationen werden in Formaten bereitgestellt, wie sie internationalen Standards entsprechen. Sie unterliegen MeteoSchweiz-internen Prozeduren und internationalen Vorgaben.
4. Lieferungsmodalitäten
Die Lieferung erfolgt über den Server des DWD in Offenbach/Main. Der Kunde kann die Daten ab diesem Server über Internet abrufen.
5. Liefertermine
MCH garantiert die termingerechte Lieferung der Daten an den Server des DWD. MCH ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die aus Funktionsstörungen des Servers entstehen.
6. Richtigkeit / Vollständigkeit
Weder MCH noch DWD übernehmen Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der Dienstleistungen. MCH und DWD garantieren und haften nicht für die Vollständigkeit der Dienstleistungen. MCH ist nicht verantwortlich für allfällige Datenfehler, die durch den DWD bewirkt werden.
7. Dienstleistungen von Dritten
MCH und DWD schliessen jede Gewährleistung/Haftung für die von Dritten gelieferten Dienstleistungen aus und haften nicht für die verspätete Lieferung von Dienstleistungen Dritter.
8. Entgelt
Der Kunde schuldet eine jährliche Pauschalgebühr für den Datenbezug. Diese deckt einerseits die Gebühren von MCH gemäss der Verordnung des EDI vom 23. Februar 2000 über die Gebührensätze im Bereich der Meteorologie und Klimatologie ab, andererseits die Bereitstellungsgebühr des DWD nach deutschem Recht.
9. Nutzungsumfang
Sämtliche Immaterialgüter- und Nutzungsrechte verbleiben bei ihren Rechtsträgern, einerlei, ob bei MCH, beim DWD oder deren Zulieferern. Der Kunde erhält das Recht, die über den Server pc_met bezogenen Daten ausschliesslich für den Eigengebrauch zu verwenden, d.h. für die Fällung von Entscheidungen oder für die Verarbeitung in eigene, nicht meteorologische oder klimatologische Dienstleistungen. Eine über diesen Inhalt hinausgehende Nutzung ist verboten. Der Kunde kann berechtigt werden, Formate und graphische Layouts der Dienstleistungen zu verändern. Beauftragt der Kunde eine Drittfirma mit der Darstellung, Weiterverarbeitung oder Auswertung der Dienstleistungen, um das Ergebnis für sich selber zu nutzen, ist dies meldepflichtig. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die Verwendung der Dienstleistungen mit der Drittfirma vertraglich zu regeln und haftet dafür, dass die Drittfirma keinen anderen Gebrauch von den Dienstleistungen macht, als es dem Kunden selber erlaubt ist. Jede andere Weitergabe der Dienstleistungen an Dritte oder Wiederverkäufer sowie die Veräusserung, Verpfändung oder Lizenzierung ist unzulässig.
10. Schutzpflichten
Der Kunde stellt sicher, dass keine unberechtigte Nutzung der Dienstleistungen stattfindet. Er haftet MCH und DWD vollumfänglich für den Schaden, der durch die vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen entsteht. MCH und DWD sind zudem berechtigt, einen allfälligen Verletzergewinn vollumfänglich abzuschöpfen.
11. Rechtsgewährleistung
MCH und DWD erklären, dass sie an den Dienstleistungen selbst berechtigt sind. Sollten Dritte aufgrund der Benützung der Dienstleistungen gegen den Kunden eine Verletzung von Schutzrechten sowie Ansprüche geltend machen, wird MCH bzw. DWD die Kosten für die Verteidigung sowie den weiteren Schaden übernehmen, sofern die Verletzung der Schutzrechte nachweislich auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von MCH bzw. DWD zurückzuführen ist. Der Kunde ist verpflichtet, MCH bzw. DWD über erhobene Ansprüche unverzüglich zu unterrichten und schriftlich zur Führung der Verteidigung, einschliesslich zum Abschluss eines Vergleiches, zu ermächtigen.
12. Haftung der MCH
MCH haftet für den direkten Schaden, sofern der Kunde nachweist, dass MCH vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat. Jegliche darüber hinausgehende Haftung der MCH für indirekte Schäden wie entgangener Gewinn, Mangelfolgeschäden etc. wird ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung der MCH für einfache Fahrlässigkeit wird ausdrücklich wegbedungen. MCH haftet nicht für Schäden, welche durch den DWD verursacht wurden.
13. Haftung des DWD
DWD haftet dem Kunden in analoger Weise wie der MCH. Er haftet nicht für Schäden, welche durch den MCH verursacht wurden.
14. Kündigung
Abonnementsverträge können vom Kunden schriftlich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, auf das Ende einer mindestens dreimonatigen Vertragsdauer gekündigt werden.
15. Katalogänderung
MCH und DWD behalten sich das Recht vor, nach einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten, Dienstleistungen aus ihrem Katalog zu streichen.
16. Schriftformvorbehalt
Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17. Teilnichtigkeit/Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung der AGB nichtig oder unwirksam sein, werden weder die übrigen Bestimmungen noch die AGB allgemein berührt. Die Parteien schliessen entstandene Regelungslücken einvernehmlich. Eine Ersatzregelung muss dem wirtschaftlichen Zweck, dem erzielten Gleichgewicht und dem Geist des Vertrages entsprechen.
18. Auftragsbestätigung
Allfällige abweichende Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung gehen den AGB vor.
19. Änderungen der AGB
MCH und DWD behalten sich jederzeitige Änderungen der AGB vor. Geänderte AGB werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
20. Beilegung von Differenzen
Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten werden nach Möglichkeit in guten Treuen auf dem Verhandlungsweg bereinigt. Allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und MCH richten sich nach dem Verwaltungsrechtspflegeverfahren des Bundes.
